Das ist:
Reifen mit sprödem Gummi und/oder einer Profiltiefe unter 1,6 mm.
Beispiele:
PKW-, Traktor-, LKW-Altreifen
Voraussetzung:
Der Gummi muss frei sein von Felge, Schmutz und Steinen.
Die Entsorgung von Altreifen ist kostenpflichtig.
Der Entsorgungspreis ist vom Durchmesser des Reifens abhängig. Die MwSt. von zehn Prozent muss hierbei berücksichtigt werden.