Das ist:
Leichtschrott mit einer Wandstärke bis 6 mm
Beispiele:
Fahrräder, Badewannen, Blechfässer, Duschtassen, etc. aber auch Produktionsabfälle von metallverarbeitenden Betrieben
Größe:
maximal 1,50 m x 0,50 m x 0,50 m
Voraussetzung:
Das Material muss frei sein von Betonstahl, Beschichtungen, Teeranhaftungen, Holz, Kunststoffen und anderen Materialen um eine gute Qualität vorweisen zu können, welche vergütet wird.